Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 11.05.2026
Hinweis vor Live-Schaltung
Diese AGB decken den B2C- und B2B-Vertrieb von PV-Anlagen, Wärmepumpen, Stromspeichern und Wallboxen ab. Sie sind sorgfältig erarbeitet, aber wir empfehlen eine abschließende fachanwaltliche Prüfung vor Veröffentlichung — insbesondere der Widerrufsbelehrung und der Klauseln zum Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB).
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Strahlen Ernte GmbH (nachfolgend „Strahlen Ernte" oder „wir") und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Du" bzw. „Kunde") über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen, Stromspeichern, Wallboxen und damit verbundenen Dienstleistungen.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit Regelungen ausschließlich für eine dieser Gruppen gelten, ist dies kenntlich gemacht.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden — insbesondere schriftliche Vertragsabreden, Auftragsbestätigungen oder Angebotsannahmen — haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
- Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
§ 2 Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bindefrist eines verbindlichen Angebots beträgt — sofern nicht anders angegeben — 30 Tage ab Angebotsdatum.
- Ein Vertrag kommt zustande durch eine vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung, ein gegengezeichnetes Angebot oder durch die ausdrückliche Annahme unsererseits in Schrift- oder Textform (E-Mail genügt). Der vereinbarungsgemäßen Ausführung des erteilten Auftrags steht eine schriftliche Auftragsbestätigung gleich.
- Prospektangaben, Datenblätter, Muster, technische Zeichnungen oder Abbildungen sowie sonstige zur Beschreibung des Vertragsgegenstandes geeignete Materialien werden nur dann zur Eigenschaftsbeschreibung des Vertrages, wenn sie im Vertrag ausdrücklich in Bezug genommen worden sind.
- Wir sind nicht Hersteller der gelieferten Komponenten. Garantieerklärungen der jeweiligen Hersteller binden ausschließlich den Hersteller selbst und begründen keine Ansprüche gegen uns. Die Hersteller der von uns vertriebenen Produkte sowie unsere Lieferanten sind nicht berechtigt, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen uns abzugeben.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Dieser Abschnitt gilt nur, wenn Du als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB einen Vertrag im Fernabsatz (z. B. über E-Mail, Telefon oder unsere Website) oder außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei einer Vor-Ort-Beratung in Deinem Zuhause) mit uns abgeschlossen hast.
Widerrufsrecht
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Du oder ein von Dir benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat bzw. — bei Verträgen über Dienstleistungen — ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns (Strahlen Ernte GmbH, Schlachthofstraße 39-41, 26135 Oldenburg, Telefon: 0441 30 437 367, E-Mail: info@strahlen-ernte.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs
Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Du den Nachweis erbracht hast, dass Du die Waren zurückgesandt hast, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Du hast die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Du uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtest, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Du die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendest. Du trägst die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können (z. B. Wärmepumpen, PV-Module), können die Rücksende-Kosten je nach Aufwand bis zu mehrere hundert Euro betragen.
Du musst für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen
Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Montage, Inbetriebnahme) erlischt Dein Widerrufsrecht, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Du dazu Deine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass Du Dein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlierst.
Kostenersatz bei begonnenen Leistungen
Hast Du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hast Du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Du den Vertrag widerrufen möchtest, kannst Du das nachstehende Formular ausfüllen und an uns zurücksenden:
An: Strahlen Ernte GmbH, Schlachthofstraße 39-41, 26135 Oldenburg
E-Mail: info@strahlen-ernte.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
___________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
Datum: ________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung fixierten Preise. Bei Verträgen mit Verbrauchern sind alle Preisangaben Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; bei Lieferung von PV-Anlagen an Verbraucher gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG (Stand 11.05.2026), soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Verträgen mit Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Frachtkosten, Zoll, Versicherungen, Verpackungskosten und sonstige Nebenkosten sind in den Preisen nur enthalten, soweit dies ausdrücklich angegeben ist. Sind solche Kosten nicht im Preis enthalten, werden sie gesondert und in angemessener Höhe ausgewiesen.
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Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen wie folgt fällig:
- 1. Abschlagszahlung: 30 % bei Auftragsbestätigung
- 2. Abschlagszahlung: 60 % bei Materialanlieferung auf der Baustelle
- Schlusszahlung: 10 % nach Abnahme und Inbetriebnahme
Abweichende Zahlungspläne werden im Einzelvertrag vereinbart und gehen dieser Regelung vor.
- Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt als geleistet an dem Tag, an dem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wird.
- Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und sind nur zulässig, wenn der Kunde sich zum Zeitpunkt des Skontoabzugs mit keiner anderen Forderung aus der Geschäftsbeziehung in Zahlungsverzug befindet.
- Bei Zahlungsverzug schulden Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
- Vereinbarte Teilzahlungsabreden verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Kunde mit einer Zahlungsrate in vollem Umfang oder mit einem nicht unerheblichen Teil in Verzug gerät; in diesem Fall werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Voraussetzungen des § 498 BGB erfüllt sind.
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Unsere Bankverbindung für Überweisungen:
Landessparkasse zu Oldenburg
IBAN: DE25 2805 0100 0095 1474 84
BIC: SLZODE22XXX
§ 5 Finanzierung und Bearbeitungspauschale PSD Bank
- Auf Wunsch koordinieren und begleiten wir Finanzierungen über unsere Finanzierungspartner. Die Auswahl des Partners stimmen wir individuell mit Dir ab.
- Bei Finanzierung über die PSD Bank berechnen wir aufgrund des zusätzlichen Verwaltungs- und Koordinationsaufwands eine Bearbeitungs- und Verwaltungspauschale in Höhe von 3 % des Brutto-Auftragswertes. Diese Pauschale ist Bestandteil der monatlichen Finanzierungsrate und wird Dir vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen.
- Bei Barzahlung oder Eigenfinanzierung sowie bei Finanzierung über andere Partner entfällt diese Pauschale. Für Finanzierungen über andere Partner können abweichende Konditionen gelten, über die wir Dich vorab gesondert informieren.
- Wir vermitteln Finanzierungen lediglich, schließen aber keine Finanzierungsverträge. Vertragspartner des Finanzierungsvertrages ist ausschließlich die jeweilige Bank. Für die Bewilligung und die Auszahlung der Finanzierung übernehmen wir keine Gewähr.
§ 6 Leistungsumfang, Lieferung und Montage
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung einschließlich aller dort in Bezug genommenen Anlagen (z. B. Anlagenkonfiguration, Komponentenlisten, Baubeschreibung).
- Bei Verträgen mit Verbrauchern, die als Verbraucherbauverträge im Sinne des § 650i BGB gelten (insbesondere Wärmepumpen-Installationen mit erheblichen Umbaumaßnahmen), wird Dir die gesetzlich vorgeschriebene Baubeschreibung rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
- Wir behalten uns Abweichungen in Farbe, Form, Maßen und Konstruktion einzelner Komponenten vor, soweit diese Abweichungen für Dich zumutbar sind und die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht beeinträchtigt wird.
- Im Falle einer Produktionseinstellung oder -umstellung einer bestellten Komponente sind wir berechtigt, technisch gleichwertige Nachfolgeprodukte zu liefern, deren Leistungsdaten um nicht mehr als 5 % von den ursprünglich zugesicherten Leistungsdaten abweichen. Bei größeren Abweichungen werden wir Dich rechtzeitig informieren und Dir ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
- Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit die Teilleistung für Dich zumutbar und im Rahmen des vertraglichen Zwecks sinnvoll ist.
- Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Pflichten — einschließlich der Nacherfüllung — ist gegenüber Unternehmern unser Geschäftssitz in Oldenburg. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 7 Termine, Lieferfristen und Höhere Gewalt
- Liefer- und Montagetermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Termine. Bei Geräten mit langen Lieferzeiten — z. B. Lambda Wärmepumpen mit derzeit 12–18 Monaten Lieferzeit — gelten die individuell vereinbarten Termine.
- Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, insbesondere die Baustelle nicht termingerecht räumt oder erforderliche Genehmigungen nicht vorlegt.
- Treten nach Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände wie Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Embargos, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, Versorgungs- oder Verkehrsstörungen oder Betriebsstörungen ein, die Produktion oder Auslieferung des Vertragsgegenstandes erheblich beeinträchtigen (Höhere Gewalt), sind wir berechtigt, Liefertermine und — soweit keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde — Preise entsprechend anzupassen. Wir werden Dich unverzüglich über die Gründe der notwendigen Anpassungen informieren und Ersatztermine oder alternative Produkte vorschlagen.
- Im Falle notwendiger Preiserhöhungen oder Terminverschiebungen um mehr als drei Monate sind Du und wir berechtigt, das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung in Bezug auf die noch nicht ausgelieferten oder installierten Komponenten zu beenden. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
- Im Falle eines berechtigten Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, unsere Leistung zurückzuhalten.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Du stellst sicher, dass die baulichen, elektrischen und gegebenenfalls wasserrechtlichen Voraussetzungen für die Montage zum vereinbarten Termin erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere ein freier Zugang zur Baustelle, ein geeigneter Aufstellort, ein funktionsfähiger Hausanschluss und — soweit erforderlich — die rechtzeitige Beantragung von Genehmigungen.
- Du stellst uns die für die Planung und Installation erforderlichen Informationen (z. B. Grundrisse, Heizlastberechnung, Verbrauchsdaten, Zählerstände) vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
- Bei Wärmepumpen-Installationen sicherst Du zu, dass der vorhandene Heizkreislauf (Heizkörper bzw. Flächenheizung) für den Wärmepumpenbetrieb geeignet ist oder gemeinsam mit uns entsprechend angepasst wird.
- Erfüllst Du Deine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder unvollständig, sind wir berechtigt, einen nachgewiesenen Mehraufwand (z. B. zusätzliche Anfahrten, Standzeiten der Monteure) zu unseren üblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
§ 9 Abnahme
- Nach Fertigstellung der Anlage erfolgt eine förmliche Abnahme. Bei Verbraucherbauverträgen im Sinne des § 650i BGB nehmen wir die Abnahme schriftlich oder elektronisch vor und weisen Dich rechtzeitig vor der Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder nicht unter Vorbehalt erklärten Abnahme hin (§ 640 Abs. 2 Satz 2 BGB).
- Mit der Abnahme geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Anlage auf Dich über. Die Vergütung wird mit der Abnahme fällig, soweit nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist.
- Wegen unwesentlicher Mängel, welche die bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, darfst Du die Abnahme nicht verweigern; insoweit bleibt das Recht zur Mängelrüge unberührt.
§ 10 Mängelansprüche, Gewährleistung
- Verbraucher: Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen — bei Werk- und Werklieferungsverträgen für Bauwerke fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme, bei Kaufverträgen zwei Jahre ab Ablieferung.
- Unternehmer: Für Verträge mit Unternehmern verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme, sofern die Ware nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen. Unberührt bleiben Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
- Untersuchungs- und Rügepflicht für Unternehmer: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, hat er den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel innerhalb von acht Werktagen seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
- Bei berechtigter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Schlagen zwei Nacherfüllungsversuche fehl, kann der Kunde den Vertrag mindern oder vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11 dieser AGB.
- Wir gewähren auf unsere Montage- und Installationsleistungen eine erweiterte Mängelhaftung von fünf Jahren ab Abnahme, soweit dies nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Erweiterung gilt ausschließlich für unsere eigene handwerkliche Leistung, nicht für die gelieferten Komponenten.
- Der Rückgriffsanspruch eines Unternehmer-Kunden aus § 445a BGB ist auf dasjenige beschränkt, was der Kunde auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen dem Verbraucher gegenüber zu leisten verpflichtet ist. Für eine darüberhinausgehende Haftung — etwa aufgrund übernommener Garantien — ist ein Rückgriff auf uns ausgeschlossen.
§ 11 Hersteller-Garantien
- Auf die von uns gelieferten Komponenten gewähren die Hersteller zusätzliche Garantien (z. B. Modul-Leistungsgarantien von bis zu 25–30 Jahren, Wärmepumpen-Garantien von 5–10 Jahren). Diese Hersteller-Garantien stehen neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränken diese nicht ein.
- Inhalt, Umfang und Geltendmachung dieser Garantien richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers, die Dir mit der Lieferung übergeben werden.
- Auf Wunsch unterstützen wir Dich bei der Abwicklung von Garantieansprüchen gegenüber den Herstellern. Eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis in unserem Eigentum.
- Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum darüber hinaus bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Kunde darf den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstand weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
- Im Falle eines Vollstreckungszugriffs oder der Geltendmachung von Pfandrechten Dritter ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren.
- Wir geben den Eigentumsvorbehalt frei, sobald der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden — insbesondere bei Zahlungsverzug trotz angemessener Fristsetzung — sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen.
§ 13 Haftung
- Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Wir haften unbeschränkt nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) ist unsere Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist unsere Haftung — insbesondere bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten — ausgeschlossen.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 14 Förder-Begleitung (BAFA, KfW)
- Soweit vereinbart, begleiten wir die Beantragung staatlicher Förderungen (z. B. BAFA-Heizungsförderung, KfW-Programme) als Service. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt von der jeweiligen Förderstelle an Dich.
- Wir übernehmen keine Garantie für die Bewilligung oder die Höhe der Förderung. Förderbedingungen, Förderhöhe und Auszahlungszeitpunkte werden ausschließlich durch die Förderstelle bestimmt und können sich während der Bearbeitungszeit ändern.
- Unsere Vergütung ist unabhängig von der Bewilligung oder Auszahlung der Förderung fällig, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Du verpflichtest Dich, uns rechtzeitig alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und uns die hierfür benötigten Vollmachten zu erteilen.
§ 15 Plantechnische Hinweise, Kalkulationstools
- Soweit wir auf unserer Website oder im Beratungsgespräch plantechnische Empfehlungen oder Kalkulationstools (z. B. Solarrechner, Wärmepumpen-Rechner) zur Verfügung stellen, handelt es sich um unverbindliche Hilfestellungen.
- Die Ergebnisse dieser Tools dienen ausschließlich der ersten Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und keine fachliche Auslegung der Anlage.
- Verbindliche Aussagen zu Auslegung, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit machen wir ausschließlich im Rahmen eines schriftlichen Angebots auf Basis einer Bestandsaufnahme und Heizlastberechnung.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Du bist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
- Bei Verbrauchern besteht zudem ein Zurückbehaltungsrecht, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 17 Datenschutz
Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 18 Streitbeilegung
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse findest Du im Impressum.
- Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 19 Schlussbestimmungen
- Auf Verträge zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz Oldenburg. Wir sind in diesem Fall jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (Textform genügt), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Individuelle Vertragsabreden gemäß § 305b BGB bleiben hiervon unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: 11.05.2026 · Strahlen Ernte GmbH, Schlachthofstraße 39-41, 26135 Oldenburg · Geschäftsführer: Andreas Loreth · HRB 220097, Amtsgericht Oldenburg