Rechtliches · VIP-Wartungspaket
VIP-Wartungspaket Wärmepumpe: Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen
Stand 17.10.2026 · Fassung 4 · gilt für Verträge ab 18.10.2026 · Zur Widerrufsbelehrung
Widerruf und Kündigung online: Innerhalb der Widerrufsfrist kannst Du den Vertrag direkt online widerrufen. Kündigen kannst Du ebenfalls online – es gelten die vereinbarten Fristen.
Teil A – Das Wichtigste auf einen Blick
| Was | VIP-Wartungspaket für Deine Wärmepumpe, die wir (Strahlen Ernte) eingebaut haben |
| Preis | 25,00 € pro Monat in den Vertragsmonaten 1–12 (21,01 € netto) – zusammen 300,00 € im ersten Jahr<br>50,00 € pro Monat ab dem 13. Vertragsmonat (42,02 € netto)<br>Beide Preise enthalten 19 % MwSt. Die zweite Stufe ist schon heute fest vereinbart und gilt automatisch ab dem 13. Monat. |
| Beginn | mit Vertragsschluss; die erste Zahlung ist dann fällig |
| Laufzeit | mindestens 12 Monate, danach unbefristet |
| Kündigung | Du: mit einer Frist von 1 Monat, frühestens zum Ende des 12. Monats, danach zum Ende jedes Vertragsmonats – online über „Verträge hier kündigen“ (strahlen-ernte.com/vertraege-kuendigen), per E-Mail, Brief oder WhatsApp. Wir: mit einer Frist von 3 Monaten, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. |
| Widerruf | 14 Tage ab Vertragsschluss, ohne Angabe von Gründen – online über „Vertrag widerrufen“ (strahlen-ernte.com/vip-wartung/widerrufen), per E-Mail oder Brief. Einzelheiten in der Widerrufsbelehrung. |
| Zahlung | monatlich über unseren Zahlungsdienstleister Stripe – per SEPA-Lastschrift (sobald von unserem Zahlungsdienstleister freigeschaltet) sowie per Kreditkarte/Debitkarte, Apple Pay, Google Pay und Link |
| Voraussetzungen | Wärmepumpe von uns eingebaut · ein WhatsApp-fähiges Smartphone mit Handynummer (Kira, Störungsmeldung und Hilfe laufen über WhatsApp) · Internetverbindung der Wärmepumpe (für Datenspeicherung und Auswertung) · Freigabe für uns im Portal des Herstellers |
| Kommunikation | Zum Vertrag schreiben wir Dir per WhatsApp – in der Regel über Kira, unsere digitale KI-Assistentin. Das ist fester Teil des Pakets. Werbung schicken wir nur, wenn Du beim Abschluss freiwillig zustimmst. |
| Enthalten | 1 Wartung pro Jahr mit 22 Prüfpunkten, Kleinmaterial inklusive · vor Ort innerhalb von 24 Stunden bei Störungen (Ausfall von Heizung oder Warmwasser), auch am Wochenende und an Feiertagen · 10 % Nachlass auf die Arbeitszeit für Arbeiten an der Wärmepumpe (nicht auf Zuschläge, Anfahrt und Material) · 50 % Nachlass auf den Hersteller-Listenpreis beim Tausch von Teilen (nicht für ein komplettes Gerät) · Wieder-online-Service bei neuem Router oder Netzwerk (bis 2× pro Jahr, inklusive Anfahrt) · Speicherung Deiner Anlagendaten bis 12 Monate · automatische KI-Auswertung auf Optimierungsmöglichkeiten · Kira, unsere digitale KI-Assistentin, rund um die Uhr per WhatsApp |
| Nicht enthalten | Einsätze und Reparaturen außerhalb von Garantie und Gewährleistung werden nach der Preisliste (§ 5 Abs. 4) berechnet, mit den Nachlässen oben. Schwaches WLAN beheben wir nicht im Rahmen des Pakets. Keine Echtzeit-Überwachung mit Alarmierung. |
| Preisliste für berechnete Leistungen | Arbeitszeit 91,63 € je Stunde (77,00 € netto) · Zuschlag Samstag + 50 %, Sonn- und gesetzliche Feiertage in Niedersachsen + 100 % (nur auf die Arbeitszeit) · Anfahrtspauschale 58,31 € bis 30 km ab unserem Betriebssitz (49,00 € netto), darüber 1,07 € je weiteren Kilometer der einfachen Strecke (0,90 € netto) – Einzelheiten in § 5 Abs. 4 |
Teil B – Vertragsbedingungen
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Dein Vertragspartner ist die
Strahlen Ernte GmbH, An der Schmiede 4, 26135 Oldenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Loreth, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 220097, Telefon 0441 30437367, E-Mail service@strahlen-ernte.de (im Folgenden „wir“).
(2) Das VIP-Wartungspaket gibt es nur für Wärmepumpen, die wir eingebaut haben. Für Anlagen, die ein anderer Betrieb eingebaut hat, können wir das Paket nicht anbieten.
(3) Ein Vertrag gilt für eine Wärmepumpe an einem Standort (die „Anlage“). Zur Anlage gehören die Wärmepumpe mit Außen- und Inneneinheit sowie der von uns mit eingebaute Warmwasserspeicher und die Hydraulik im Heizungsraum, soweit die 22 Prüfpunkte sie betreffen. Hast Du mehrere Wärmepumpen, schließt Du je Anlage einen Vertrag ab.
(4) Das VIP-Wartungspaket können nur Verbraucher (§ 13 BGB) abschließen. Diese Bedingungen gelten nur für Verträge mit Verbrauchern.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Online: Du öffnest den Link zum VIP-Wartungspaket, liest die Leistungsbeschreibung und diese Bedingungen, setzt die erforderlichen Häkchen, wählst die Zahlungsart (§ 6) und klickst auf den Knopf „Zahlungspflichtig abschließen“. Damit gibst Du ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Deinen Abschluss bestätigen; das geschieht automatisch mit der Bestätigungsseite und der Bestätigungs-E-Mail.
(2) Vor dem Klick kannst Du Deine Eingaben prüfen und korrigieren. Den Vertragstext speichern wir; Du bekommst ihn mit diesen Bedingungen, der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular per E-Mail (als PDF). Vertragssprache ist Deutsch. Widerrufen kannst Du innerhalb der Widerrufsfrist auch online über „Vertrag widerrufen“ unter https://strahlen-ernte.com/vip-wartung/widerrufen (Einzelheiten in der Widerrufsbelehrung).
(3) Abschluss vor Ort: Bei neuen Anlagen kann der Vertrag auch beim Inbetriebnahmetermin mit unserem Servicemitarbeiter geschlossen werden. Es gelten dieselben Bedingungen. Auch dann hast Du ein Widerrufsrecht. Die Vertragsunterlagen, die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular und – falls Du es erklärst – Dein Verlangen nach sofortigem Beginn bekommst Du vor Ort auf Papier oder unmittelbar per E-Mail.
§ 3 Leistungen
3.1 Jahreswartung mit 22 Prüfpunkten
(1) Wir warten Deine Anlage einmal pro Vertragsjahr (Vertragsjahr = jeweils 12 Monate ab Vertragsbeginn). Die Wartung umfasst die 22 Prüfpunkte in Anhang A und erfolgt nach den Vorgaben des Herstellers.
(2) Du bekommst ein ausgefülltes und unterschriebenes Wartungsprotokoll. Am Ende erklären wir Dir, was wir gemacht und eingestellt haben.
(3) Den Termin stimmen wir mit Dir ab – in der Regel über Kira per WhatsApp (siehe § 13).
(4) Kleinmaterial für die Wartung (z. B. Heizungswasser zum Nachfüllen, Dichtungen) ist im Paketpreis enthalten. Ersatzteile wie Schutzanode, Ventile oder Pumpen berechnen wir nach 3.4.
(5) Kommt in einem Vertragsjahr keine Wartung zustande und liegt das an uns, holen wir sie nach. Sagst Du zwei angebotene Termine ab oder bist Du für die Terminabstimmung nicht erreichbar, entfällt die Wartung für dieses Vertragsjahr ohne Erstattung.
(6) Ab dem zweiten Vertragsjahr findet die Wartung frühestens 11 Monate nach der vorherigen Wartung statt.
3.2 Vor Ort innerhalb von 24 Stunden bei Störungen
(1) Meldest Du uns eine Störung, sind wir innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Deiner Meldung bei Dir vor Ort – auch am Wochenende und an Feiertagen.
(2) Als Störung gilt der Ausfall von Heizung oder Warmwasser oder eine Fehlermeldung, die den Betrieb der Wärmepumpe verhindert. Hinweise, Wartungsmeldungen oder einzelne kalte Räume sind keine Störung im Sinne dieser Ziffer.
(3) Die Meldung geht per WhatsApp an Kira (rund um die Uhr) oder telefonisch unter 0441 30437367. Die 24 Stunden beginnen mit dem Eingang Deiner Meldung. Kira bestätigt Dir den Eingang mit Uhrzeit.
(4) Können wir die Störung vorher gemeinsam mit Dir am Telefon, per WhatsApp oder per Fernzugriff beheben, ist kein Einsatz vor Ort nötig.
(5) Die 24-Stunden-Zusage gilt nicht, soweit wir sie aus Gründen nicht einhalten können, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere höhere Gewalt, Unwetter, gesperrte Straßen oder wenn wir keinen Zugang zur Anlage bekommen. Wir kommen dann so schnell wie möglich.
(6) Kosten: Ist der Einsatz ein Garantie- oder Gewährleistungsfall, gelten dafür die Bedingungen der Garantie bzw. die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sonst berechnen wir den Einsatz nach der Preisliste in § 5 Abs. 4 (Arbeitszeit, Zuschläge, Anfahrt, Material) mit 10 % Nachlass auf die Arbeitszeit nach 3.3. Auf die Zuschläge für Samstag, Sonn- und Feiertage, auf die Anfahrt und auf Material gilt der Nachlass nicht.
3.3 10 % Nachlass auf die Arbeitszeit
(1) Für Arbeiten an der Wärmepumpe, die nicht im Paket enthalten sind und nicht unter Garantie oder Gewährleistung fallen, bekommst Du 10 % Nachlass auf die Arbeitszeit. Der Nachlass wird vom Stundensatz der Preisliste in § 5 Abs. 4 berechnet: Du zahlst 82,47 € statt 91,63 € je Stunde (69,30 € statt 77,00 € netto).
(2) Die Zuschläge für Samstag, Sonn- und Feiertage berechnen wir vom vollen Stundensatz; auf die Zuschläge gilt der Nachlass nicht. Ebenso gilt er nicht für die Anfahrt und nicht für Material und Ersatzteile; für Teile gilt 3.4.
3.4 50 % Nachlass beim Tausch von Teilen
(1) Tauschen wir außerhalb der Gewährleistung Teile Deiner Anlage, zahlst Du für das Teil 50 % des Listenpreises des Herstellers. Maßgeblich ist die Listenpreis-Angabe des Herstellers (unverbindliche Preisempfehlung) am Tag des Tauschs; auf Wunsch zeigen wir sie Dir.
(2) Der Nachlass gilt nicht für den Austausch der kompletten Wärmepumpe oder einer kompletten Außen- oder Inneneinheit.
(3) Der Nachlass gilt für Teile, für die der Hersteller einen Listenpreis angibt. Gibt es für ein Teil keinen Hersteller-Listenpreis, nennen wir Dir den Preis vor dem Tausch; Du entscheidest dann, ob wir tauschen.
(4) Für die Arbeitszeit beim Tausch gilt 3.3, für die Anfahrt die Preisliste in § 5 Abs. 4.
3.5 Wieder online bei neuem Router oder Netzwerk
(1) Hast Du einen neuen Router, einen neuen Internetanbieter oder ein neues Netzwerk und ist Deine Wärmepumpe deshalb offline, kommen wir und bringen sie wieder online.
(2) Das ist bis zu 2× pro Vertragsjahr im Paketpreis enthalten, einschließlich Anfahrt. Weitere Einsätze berechnen wir nach der Preisliste in § 5 Abs. 4 mit dem Nachlass nach 3.3.
(3) Nicht enthalten sind Verbindungsprobleme wegen schwachen WLANs, schlechter Netzabdeckung oder Störungen Deines Internetanschlusses. Den Internetanschluss, den Router und das WLAN stellst Du (siehe § 10).
(4) Du gibst uns die nötigen Zugangsdaten zu Deinem WLAN vor Ort; wir speichern sie nicht.
3.6 Speicherung Deiner Anlagendaten bis 12 Monate
(1) Wir sorgen dafür, dass die Werte Deiner Anlage – Verbrauch, Erzeugung und Fehlermeldungen – bis zu 12 Monate gespeichert werden und für die Auswertung zur Verfügung stehen (ohne Paket: in der Regel 7 Tage). Dafür nutzen wir die Cloud des Herstellers Deiner Wärmepumpe.
(2) Wir dürfen die Werte zusätzlich in unserem eigenen System speichern. Einen Anspruch auf eine Speicherung über 12 Monate hinaus hast Du nicht.
(3) Voraussetzung ist, dass Deine Anlage mit dem Internet verbunden ist und Du uns im Portal des Herstellers als Fachbetrieb freigibst (§ 10).
(4) Wir überwachen die Werte nicht in Echtzeit und schulden keine Alarmierung bei Fehlermeldungen. Fällt uns bei der Auswertung (3.7) etwas auf, melden wir uns bei Dir. Störungen meldest Du uns nach 3.2.
3.7 Automatische KI-Auswertung
(1) Wir werten die gespeicherten Werte automatisch mit Hilfe von KI aus und suchen nach Möglichkeiten, Deine Anlage besser einzustellen.
(2) Die Ergebnisse sind Hinweise. Eine bestimmte Einsparung sagen wir nicht zu. Einstellungen an Deiner Anlage ändern wir nur nach Absprache mit Dir.
(3) Die Ergebnisse bekommst Du bei Bedarf per WhatsApp über Kira, spätestens beim Wartungstermin.
(4) Die KI trifft keine Entscheidungen, die für Dich rechtlich wirken; das tun nur unsere Mitarbeiter.
3.8 Kira – digitale KI-Assistentin per WhatsApp, rund um die Uhr
(1) Du erreichst Kira, die digitale KI-Assistentin von Strahlen Ernte, rund um die Uhr per WhatsApp unter +49 441 30437367. Kira ist eine KI, kein Mensch. Ihre Antworten werden automatisch erstellt.
(2) Kira hilft Dir bei Störungen (z. B. eine Fehlermeldung einordnen, erste Schritte), nimmt Störungsmeldungen auf, vereinbart Termine, gibt Dir Hilfe zu Deiner Anlage und Deinem Projekt und beantwortet Fragen zu Deinem Vertrag. Was Kira nicht klären kann, gibt sie an unsere Mitarbeiter weiter.
(3) Für Kira brauchst Du ein WhatsApp-fähiges Smartphone mit der Handynummer, die Du beim Abschluss angibst (§ 13).
(4) Kira schließt keine Verträge, ändert keine Preise und lehnt keine Anliegen ab.
(5) Kira ist von WhatsApp (Meta) und vom Internet abhängig. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit können wir deshalb nicht zusagen. Bei Gefahr (z. B. Wasseraustritt, Brandgeruch, Stromschlag-Gefahr) rufst Du bitte sofort den Notruf 112 bzw. den Netzbetreiber und danach uns an.
(6) Möchtest Du mit einem Menschen sprechen, schreib das Kira oder ruf uns an.
§ 4 Was nicht im Paket enthalten ist
(1) Reparaturen, Ersatzteile und Einsätze, die nicht in § 3 als enthalten genannt sind, berechnen wir gesondert nach der Preisliste in § 5 Abs. 4 – mit den Nachlässen aus 3.3 und 3.4.
(2) Das Paket verlängert weder die Herstellergarantie noch die gesetzliche Gewährleistung. Ob der Hersteller eine Garantie gibt, richtet sich allein nach seinen Garantiebedingungen.
(3) Arbeiten an anderen Teilen Deiner Haustechnik (z. B. Heizkörper, Fußbodenheizung außerhalb des Heizungsraums, Elektroinstallation des Hauses, Photovoltaik) sind nicht Teil des Pakets.
§ 5 Preise
(1) Der Preis beträgt
– in den Vertragsmonaten 1 bis 12: 25,00 € pro Monat (21,01 € netto zzgl. 19 % MwSt.),
– ab dem 13. Vertragsmonat: 50,00 € pro Monat (42,02 € netto zzgl. 19 % MwSt.).
(2) Diese Preisstufe ist von Anfang an fest vereinbart. Der Wechsel auf 50,00 € im 13. Monat ist keine Preisanpassung im Sinne von § 9, sondern Teil dieses Vertrags. Im ersten Jahr zahlst Du zusammen 300,00 € – das entspricht rund dem Preis einer Einzelwartung (297,50 €); die übrigen VIP-Leistungen sind im ersten Jahr ohne Aufpreis dabei.
(3) Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ändert sich der Bruttopreis zum selben Zeitpunkt entsprechend; der Nettopreis bleibt gleich.
(4) Preisliste. Leistungen außerhalb des Pakets (§ 4) und berechnete Einsätze (3.2 Abs. 6) berechnen wir nach dieser Preisliste. Sie ist fest vereinbart und Teil dieses Vertrags. Alle Preise enthalten 19 % MwSt.; der Nettopreis steht in Klammern.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Arbeitszeit, je Stunde und Monteur | 91,63 € (77,00 € netto) |
| Zuschlag für Arbeitszeit an Samstagen | + 50 % auf den Stundensatz für die Arbeitszeit, also 137,45 € je Stunde (115,50 € netto) |
| Zuschlag für Arbeitszeit an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen | + 100 % auf den Stundensatz für die Arbeitszeit, also 183,26 € je Stunde (154,00 € netto) |
| Anfahrtspauschale je Einsatz, bis 30 km | 58,31 € (49,00 € netto) |
| Anfahrt über 30 km, je weiteren Kilometer | 1,07 € (0,90 € netto) |
| Material und Ersatzteile | nach Aufwand; beim Tausch von Teilen gilt 3.4 |
Dazu gilt:
– Arbeitszeit berechnen wir nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.
– Zuschläge gelten nur für die Arbeitszeit, nicht für Anfahrt, Material und Ersatzteile.
– Anfahrt: Die Anfahrtspauschale deckt Hin- und Rückfahrt ab, wenn Deine Anlage höchstens 30 km von unserem Betriebssitz (An der Schmiede 4, 26135 Oldenburg) entfernt ist. Maßgeblich ist die Straßenentfernung der einfachen Strecke. Ist Deine Anlage weiter entfernt, kommt für jeden Kilometer der einfachen Strecke ab dem 31. Kilometer der Kilometerpreis hinzu; die Rückfahrt berechnen wir nicht zusätzlich. Die Fahrzeit ist mit der Anfahrt abgegolten.
– Nachlässe: Der VIP-Nachlass von 10 % gilt nur auf die Arbeitszeit (3.3), nicht auf Zuschläge, Anfahrt und Material.
– Änderungen dieser Preisliste gibt es nur nach § 9, also nur mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung (§ 9 Abs. 8).
§ 6 Zahlung
(1) Du zahlst monatlich im Voraus. Die Abwicklung übernimmt unser Zahlungsdienstleister Stripe. Zahlungsarten sind die SEPA-Lastschrift (sobald von unserem Zahlungsdienstleister freigeschaltet) sowie Kreditkarte/Debitkarte, Apple Pay, Google Pay und Link. Welche Zahlungsarten Dir beim Abschluss zur Auswahl stehen, siehst Du im Zahlungsschritt. Zahlst Du per SEPA-Lastschrift, erteilst Du dafür beim Abschluss ein SEPA-Lastschriftmandat. Mandatstext bzw. Zahlungsbedingungen werden Dir im Zahlungsschritt angezeigt.
(2) Die erste Zahlung erfolgt mit Vertragsschluss, die weiteren jeweils am selben Kalendertag der Folgemonate (Abrechnungstag).
(3) Vorabinformation bei SEPA-Lastschrift (Pre-Notification): Mit der Bestätigungs-E-Mail teilen wir Dir Mandatsreferenz, Gläubiger-Identifikationsnummer, Betrag und Abrechnungstag mit. Sie gilt als Vorabinformation für alle folgenden Lastschriften mit gleichem Betrag. Ändert sich der Betrag – also beim Wechsel auf 50,00 € im 13. Monat oder nach einer Preisanpassung nach § 9 – informieren wir Dich vorher erneut. Die Frist für die Vorabinformation wird auf 5 Tage vor Fälligkeit verkürzt.
(4) Du sorgst dafür, dass Dein Konto bzw. Deine Karte am Abrechnungstag gedeckt ist. Geht eine Lastschrift zurück, weil Du das zu vertreten hast, ersetzt Du uns die tatsächlich angefallenen Bankgebühren; eine Pauschale verlangen wir nicht. Du kannst innerhalb von 8 Wochen ab Belastung die Erstattung einer Lastschrift bei Deiner Bank verlangen; es gelten die Bedingungen Deiner Bank.
(5) Gerätst Du mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, können wir die Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Ausgleich aussetzen oder den Vertrag nach § 7 Abs. 5 außerordentlich kündigen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss.
(2) Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Danach läuft der Vertrag unbefristet weiter.
(3) Du kannst mit einer Frist von einem Monat kündigen, erstmals zum Ende des 12. Vertragsmonats, danach jeweils zum Ende eines Vertragsmonats.
(4) Die Kündigung muss in Textform erfolgen – zum Beispiel per E-Mail an service@strahlen-ernte.de, per Brief, per WhatsApp an Kira oder über den Knopf „Verträge hier kündigen“ auf unserer Website unter https://strahlen-ernte.com/vertraege-kuendigen (§ 312k BGB). Wir bestätigen Dir die Kündigung mit Datum und Vertragsende in Textform.
(5) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Wir können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten in Textform kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit.
§ 8 Ende bei Verkauf des Hauses oder Ausbau der Wärmepumpe
(1) Verkaufst Du das Haus, in dem die Anlage steht, oder wird die Wärmepumpe dauerhaft ausgebaut oder stillgelegt, kannst Du den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen – auch während der Mindestlaufzeit. Bitte schick uns dazu einen kurzen Nachweis (z. B. Auszug aus dem Kaufvertrag oder Bestätigung des Ausbaus).
(2) Der neue Eigentümer kann den Vertrag mit unserer Zustimmung übernehmen; die bisherige Vertragszeit wird ihm angerechnet.
§ 9 Preisanpassung bei Kostenänderungen
(eigene Klausel, unabhängig von der festen Preisstufe in § 5 Abs. 1 und 2)
(1) Wofür: Der Monatspreis ab dem 13. Vertragsmonat (§ 5 Abs. 1, 50,00 €) ist auf Grundlage unserer Kosten für die Leistungen dieses Pakets kalkuliert. Diese Kosten bestehen aus
– Lohnkosten (Monteure, Service): 60 %,
– Kfz- und Kraftstoffkosten (Servicefahrzeuge, Anfahrt): 10 %,
– Material- und Ersatzteilkosten (Wartungsmaterial): 30 %
des Preises.
(2) Woran wir messen: Die Entwicklung dieser Kosten messen wir ausschließlich an folgenden vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Indizes:
– Lohn: Index der Tarifverdienste für den Wirtschaftszweig „Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation“ (WZ 2008: 43.22); wird er nicht veröffentlicht, der entsprechende Index für das Baugewerbe (WZ 2008: Abschnitt F),
– Kfz und Kraftstoff: Verbraucherpreisindex, Teilindizes „Kraftstoffe“ und „Wartung und Reparatur von Fahrzeugen“, je zur Hälfte,
– Material: Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte, Teilindex für Heizungs- und Wärmepumpenkomponenten.
Bezugswert ist jeweils der zuletzt veröffentlichte Indexstand im Monat des Vertragsschlusses bzw. der letzten Preisänderung („Basiswert“).
(3) Wie wir rechnen:
Neuer Preis = bisheriger Preis × (0,60 × L_neu / L_Basis + 0,10 × K_neu / K_Basis + 0,30 × M_neu / M_Basis)
(L, K, M = Indexstände Lohn, Kfz/Kraftstoff, Material; Gewichte gemäß Abs. 1). Gerundet wird auf volle Cent.
(4) Senkungen geben wir weiter: Wir prüfen die Rechnung nach Abs. 3 einmal im Jahr zum 1. Oktober. Ergibt sie einen niedrigeren Preis, senken wir den Preis zum selben Zeitpunkt und in derselben Weise, wie wir ihn bei einem Anstieg erhöhen würden – ohne dass Du das verlangen musst. Steigen einzelne Kosten und sinken andere, verrechnen wir das miteinander. Wir erhöhen den Preis nur so weit, wie die Kosten nach Abs. 3 tatsächlich gestiegen sind; eine Erhöhung unseres Gewinns ist ausgeschlossen.
(5) Wie oft und ab wann: Höchstens einmal in 12 Monaten und frühestens mit Wirkung nach Ablauf der ersten 24 Vertragsmonate.
(6) Ankündigung: Eine Änderung kündigen wir Dir mindestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Die Mitteilung nennt den alten und den neuen Preis, die verwendeten Indexstände und die Rechnung nach Abs. 3 sowie Dein Kündigungsrecht nach Abs. 7.
(7) Sonderkündigungsrecht: Bei einer Erhöhung kannst Du den Vertrag ohne Einhaltung der Mindestlaufzeit und ohne Kosten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Kündigst Du nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt.
(8) Andere Preisänderungen als nach § 5 Abs. 1 bis 3 und diesem § 9 Abs. 1 bis 7 – auch Änderungen der Preisliste in § 5 Abs. 4 – gibt es nur, wenn Du ihnen ausdrücklich zustimmst. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
§ 10 Deine Mitwirkung
(1) Zugang: Du ermöglichst uns zu den vereinbarten Terminen und bei Störungen den Zugang zur Anlage (Außen- und Inneneinheit, Heizungsraum, Speicher). Kannst Du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sag ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.
(2) Internet: Für Datenspeicherung, Auswertung und Fernhilfe (3.5–3.7) muss Deine Wärmepumpe dauerhaft mit dem Internet verbunden sein. Den Internetanschluss, den Router und ein ausreichendes WLAN- oder LAN-Signal am Standort der Anlage stellst Du auf Deine Kosten. Ist die Anlage aus Gründen offline, die wir nicht zu vertreten haben, können wir die Leistungen 3.6 und 3.7 für diese Zeit nicht erbringen; der Preis bleibt gleich.
(3) Freigabe beim Hersteller: Du gibst uns im Portal bzw. in der App des Herstellers als Fachbetrieb frei bzw. bestätigst eine solche Freigabe, soweit der Hersteller das verlangt.
(4) WhatsApp: Du hältst für die Dauer des Vertrags ein WhatsApp-fähiges Smartphone unter der angegebenen Handynummer bereit (§ 13).
(5) Meldungen: Störungen meldest Du uns möglichst schnell (3.2 Abs. 3). Haben andere Betriebe an der Anlage gearbeitet, sag uns das bitte vor dem nächsten Einsatz.
(6) Erreichbarkeit: Ändern sich Deine Handynummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung, teil uns das bitte mit.
§ 11 Gewährleistung und Garantie
(1) Für unsere Leistungen aus diesem Vertrag gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Deine Gewährleistungsrechte aus dem Einbau der Wärmepumpe und eine Herstellergarantie bleiben unberührt. Was ohnehin kostenlos ist (Gewährleistung, Garantie), bleibt kostenlos; die Nachlässe aus § 3 gelten nur für Leistungen, die Du sonst bezahlen müsstest.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen – also eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung Du regelmäßig vertrauen darfst. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die KI-Auswertung (3.7) und die Antworten von Kira (3.8) sind Hilfestellungen. Für Schäden, die entstehen, weil Du ohne Rücksprache mit uns allein auf eine automatische Antwort hin an der Anlage etwas veränderst, haften wir nur nach Abs. 1 und 2.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeiter und Beauftragten.
§ 13 Kommunikation per WhatsApp mit Kira (fester Vertragsbestandteil)
(1) Wichtige Leistungen dieses Pakets erbringen wir über WhatsApp: Kira (3.8), Störungsmeldung und Hilfe bei Störungen (3.2), Terminabstimmung (3.1) und Ergebnisse der Auswertung (3.7). Die Kommunikation per WhatsApp ist deshalb fester Bestandteil dieses Vertrags. Mit dem Abschluss bestätigst Du, dass wir Dir zu Deinem Vertrag per WhatsApp an die von Dir angegebene Handynummer schreiben – auch von uns aus, zum Beispiel zu Wartungsterminen, Erinnerungen, Störungen, Ergebnissen der Auswertung sowie Zahlungs- und Vertragsinformationen.
(2) Das übernimmt in der Regel Kira, die digitale KI-Assistentin von Strahlen Ernte. Kira ist eine KI; das sagt sie Dir in ihrer ersten Nachricht und auf Nachfrage jederzeit (Art. 50 KI-Verordnung (EU) 2024/1689).
(3) Voraussetzung ist ein WhatsApp-fähiges Smartphone unter der angegebenen Handynummer (§ 10 Abs. 4). Für die Nutzung von WhatsApp selbst gelten die Bedingungen von WhatsApp; die Verarbeitung durch uns und unsere Dienstleister beschreibt unsere Datenschutzerklärung (§ 14).
(4) Diese Nachrichten gehören zur Vertragsdurchführung und sind keine Werbung. Werbung und Angebote zu anderen Produkten schicken wir Dir nur, wenn Du dem gesondert und freiwillig zugestimmt hast (beim Abschluss im Block „Freiwillig“).
(5) Schreibst Du „STOPP“, schicken wir Dir per WhatsApp von uns aus keine Nachrichten mehr; mit „Start“ schaltest Du den Kanal wieder ein. Zu Deinem Vertrag erreichen wir Dich in der Zwischenzeit per E-Mail, Telefon oder Brief. Leistungen, die über WhatsApp laufen (insbesondere Kira, 3.8), kannst Du in dieser Zeit nur eingeschränkt nutzen; der Preis bleibt gleich. Eine Kündigung ist „STOPP“ nicht; dafür gilt § 7.
(6) Bitte schick uns über WhatsApp keine Gesundheitsangaben und keine Bankdaten.
§ 14 Datenschutz
(1) Wir verarbeiten Deine Daten zur Durchführung dieses Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), darunter die Anlagendaten aus der Hersteller-Cloud, ihre Speicherung in unserem eigenen System und ihre KI-Auswertung (3.6, 3.7), die WhatsApp-Kommunikation mit Kira (3.8, § 13), die Vertragsverwaltung in unserem CRM (HubSpot) und die Zahlungsabwicklung über Stripe.
(2) Einzelheiten – Empfänger, Übermittlungen in Drittländer, Speicherdauer und Deine Rechte – stehen in unserer Datenschutzerklärung unter https://strahlen-ernte.com/datenschutz (insbesondere Ziffer 4.3 zu WhatsApp und Kira und Ziffer 5.5 zum VIP-Wartungspaket).
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
Andere Änderungen dieser Bedingungen als nach § 9 werden nur wirksam, wenn Du ihnen ausdrücklich zustimmst. Schweigen oder die Weiterzahlung gelten nicht als Zustimmung.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bleiben unberührt.
(2) Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gilt dann das Gesetz (§ 306 BGB).
Anhang A – Die 22 Prüfpunkte der Jahreswartung
Außeneinheit (6)
- Lamellen von Laub, Pollen und Schmutz reinigen
- Ventilator auf Lagerschäden, Unwucht und freie Laufruhe prüfen
- Kondensatwanne reinigen und Schlamm entfernen
- Kondensatablauf auf freien Durchfluss prüfen
- Kondensat-Begleitheizung (Frostschutz-Heizband) auf Funktion testen
- Gehäuse auf Rost, Beschädigungen und festen Sitz aller Schrauben kontrollieren
Hydraulik und Heizkreis (6)
7. Systemdruck der Heizung am Manometer kontrollieren, bei Bedarf nachfüllen
8. Schmutzfänger und Magnetitabscheider ausbauen, reinigen und spülen
9. Vordruck am Membran-Ausdehnungsgefäß (MAG) prüfen
10. Umwälzpumpen auf Gängigkeit, Geräusche und Einstellungen testen
11. 3-Wege-Umschaltventil (Heizen/Warmwasser) auf Funktion prüfen
12. Entlüfter im System prüfen und Heizkreis entlüften
Elektrik und Regelung (5)
13. Fehlerspeicher auslesen und historische Störungen auswerten
14. Visuelle Kontrolle auf Schmorstellen, Verfärbungen und Korrosion
15. Elektrische Schraubverbindungen im Schaltschrank nachziehen
16. Solltemperaturen, Heizkurve und Zeitprogramme prüfen
17. Fühlerwerte (Außen-, Speicher- und Vorlauffühler) auf Plausibilität testen
Warmwasserspeicher (3)
18. Sicherheitsventil am Warmwasserspeicher anlüften und testen
19. Dichtheit aller Anschlüsse, Flansche und Fühlerhülsen kontrollieren
20. Schutzanode prüfen: Schutzstrom messen (Fremdstromanode) bzw. Abnutzung kontrollieren (Magnesiumanode)
Abschluss (2)
21. Wartungsprotokoll ausfüllen und unterschreiben
22. Über durchgeführte Arbeiten und Einstellungen informieren