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← Blog · Förderung · aktualisiert 2.5.2026

KfW-Förderung Wärmepumpe 2026: So setzt sich der Zuschuss zusammen

Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus bis 40 % — insgesamt höchstens 70 %, 80 % nur selbst bewohnt mit Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €). KfW 458, Stand 09/2026.

von Lisa · 5 min Lesezeit

Direkt-Antwort

Die KfW-Heizungsförderung 458 (Stand 09/2026) zahlt 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können einen Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und einen Einkommensbonus nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen bekommen. Insgesamt sind höchstens 70 % möglich, 80 % nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind unter 18 bis 40.000 €). Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Der KfW-Förder-Stack im Detail

Die KfW BEG-EM (Bundesförderung effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen) hat 3 Bausteine: 30 % Grundförderung (für jeden Antragsberechtigten), bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (für Selbstnutzer mit funktionstüchtiger alter Heizung) und der Einkommensbonus (für Selbstnutzer): bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Mit einem Kind unter 18 liegen alle Grenzen 10.000 € höher. Insgesamt höchstens 70 %, 80 % nur bei selbst bewohnt und einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €). Es zählt der Tag der Antragstellung. Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026.

📊 Fakt: Einen Effizienzbonus für R290-Wärmepumpen kennt das aktuelle Merkblatt nicht mehr — nur Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Wir bauen weiterhin ausschließlich R290-Wärmepumpen, das ist eine Technik-Entscheidung ohne eigenen Fördersatz.

Wer bekommt den vollen Stack?

Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es für funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter, für Gas- und Biomasseheizungen nur, wenn die Inbetriebnahme beim Antrag mindestens 20 Jahre zurückliegt. Beide Boni gelten nur für die selbst genutzte Wohneinheit — wer vermietet, bekommt nur die Grundförderung (30 %).

Höchstgrenzen pro Wohneinheit

Förderfähige Kosten sind gedeckelt: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Bei einem Haus mit 4 Wohneinheiten sind also 73.000 € förderfähig; die 30 % Grundförderung ergeben bis zu 21.900 €. Die Boni kommen nur für die selbst bewohnte Wohnung dazu.

📊 Fakt: Die KfW zahlt direkt aufs Konto, nicht als Steuergutschrift — Du bekommst echtes Geld nach Auszahlungs-Antrag.

36 Monate Zeit nach der Zusage

Nach der Zusage der KfW hast Du 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Die Nachweise reichst Du innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss ein, spätestens sechs Monate nach Ablauf der 36 Monate — sonst verfällt der Zuschuss. Für die Höhe zählt der Tag, an dem der Antrag gestellt wird. Wir helfen Dir beim Antrag und stellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Den Antrag stellst Du selbst im KfW-Portal „Meine KfW“.

Häufig gefragt

Was ist mit Mietwohnungen? ▼

Vermieter bekommen die Grundförderung (30 %), aber nicht Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Die Boni gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.

Geht die Förderung auch ohne neue Wärmepumpe? ▼

Nein — der Heizungs-Tausch ist Voraussetzung. Aber wir kombinieren oft WP + Speicher + Wallbox in einem Auftrag, dann gibt's für jede Komponente eigene Fördertöpfe.

Kann sich die Förderung ändern? ▼

Ja, die Regeln können sich ändern. Es zählt der Tag, an dem Du den Antrag stellst. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht, die KfW entscheidet.

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